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Daniela Himmelreich

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Gewusst wie!

von Daniela Himmelreich und Patrick Okle | Sommer 2009

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Wir erleben in große wie in kleineren Unternehmen, dass eine spürbare Unsicherheit mit dem Umgang und der Umsetzung von BEM-Maßnahmen vorherrscht. Eine Erhebung der Universität zu Köln kommt zum gleichen Ergebnis.

Rechtsgrundlage im Wortlaut SGB IX, § 84, Absatz 2:

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement).“

Beteiligte Aufgaben
Arbeitgeber BEM ist Aufgabe des Arbeitgebers laut § 84 Abs. 2 SGB IX, der zuständig ist für Einleitung sowie Durchführung des BEM-Verfahrens 1. Schritt = Datenanalyse und Gesprächsangebot
MitarbeiterIn Ohne die Bereitschaft und Einwilligung des/der Mitarbeiter/in ist BEM nicht möglich. Der/die Mitarbeiter/in hat zudem die Berechtigung den BEM-Prozess jederzeit abzubrechen
Betriebliche Interessensvertretung Der Arbeitgeber schaltet die Betriebliche Interessensvertretung ein, kann jedoch von Mitarbeiter/in abgelehnt werden
Schwerbehinderten-Vertretung Wird bei betroffenen Schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten MitarbeiterIn hinzugezogen
Betriebsärztlicher Dienst Abklärung gesundheitlicher Einschränkungen/Leistungsfähigkeit Vertrauensinstanz in medizinischen Fragen Empfohlene Instanz zur Wahrung des Datenschutzes
Externe Partner Erbringen Leistungen zur Teilhabe, beraten Arbeitgeber und Betroffene, stellen Fördermittel bereit, finanzieren Qualifizierung
Führungskräfte Wichtiger und häufig erste Ansprechpartner für MitarbeiterInnen ist die direkte Führungskraft. Kenntnisse zum Ablauf des BEM-Prozesses und zum Datenschutz erforderlich. Je ausgeprägter die soziale Kompetenz der direkten Führungskraft desto besser und glaubwürdiger ist der BEM-Prozess
Tabelle 1: Beteiligte im BEM-Prozess

BEM – gewusst wie!
Wichtige Voraussetzungen

Unsere Erfahrungen zeigen uns, dass vor allem die Akzeptanz aller MitarbeiterInnen vorhanden sein muss. Dabei gilt es, nachvollziehbare Widerstände und Ängste seitens der Beschäftigten durch eine hohe Transparenz des gewählten Vorgehens abzubauen und die Glaubwürdigkeit zu stärken. Dies setzt wiederum eine offene und kooperative Beteiligung aller betrieblichen Partner voraus sowie klare Datenschutzregelungen. Ein weiterer Stolperstein besteht darin, dass BEM oft nachgesagt wird, es sei zu kompliziert geregelt und überreguliert, was wiederum bei den Beschäftigten Unbehagen auslöst und nicht der Glaubwürdigkeit dient. Deshalb ist bei der Implementierung darauf zu achten, dass eine klare Aufgaben- und Rollenverteilung der Beteiligten während eines Einzelprozesses von BEM ersichtlich ist.

Bausteine der BEM – Einführung

Folgende Entwicklungsbausteine hin zu einem erfolgreichen BEM sind unseres Erachtens sinnvoll.

1. BEM-Team (Konstituierung)

Ein Auftaktworkshop informiert alle relevanten betrieblichen Gruppen über das Eingliederungsmanagement. Darüber hinaus erfolgen die Zielklärung sowie die Klärung der Anforderungen an das BEM im spezifischen Unternehmenskontext. Folgende Bausteine empfehlen wir, um ein Betriebliches Eingliederungsmanagement auf den Weg zu bringen:

  • Infoblock: Eingliederungsmanagement, § 84 SGB IX
    • Sinn und Zweck? Geltungsbereich? Welche Betriebe? Wer unterstützt? Wem nutzt es wie?
  • Externe Stellen und deren Leistungen/Aufgaben
    • Krankenkassen, Rehabilitationsträger/gemeinsame Servicestellen der Reha-Träger, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt, Integrations-fachdienste
  • Wie kann der Weg zu BEM aussehen? (ein Vorschlag)
  • Workshopteil: Betriebliches Eingliederungsmanagement im eigenen Unternehmen
    • Was brauchen wir?
    • Welche Experten haben wir?
    • Kooperationsnotwendigkeiten intern und extern
    • Entwicklung eines Ablaufplans

2. Führungskräfteentwicklung – Info- und Trainingsveranstaltungen

Die Rolle der Führungskräfte im Rahmen des BEM muss geklärt werden und das gewünschte Zusammenspiel zwischen gesunder Führung und BEM transparent gemacht werden. Es werden u. a. folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Aufgaben im Rahmen des BEM nimmt die Führungskraft wahr?
  • Welche Datenschutzbestimmung müssen eingehalten werden?
  • Kann die Führungskraft ein BEM initiieren? Wenn ja, wie?

In jedem Falle erforderlich ist die Information der Führungsriege über den festgelegten BEM-Prozess und die damit verbundenen Möglichkeiten für die MitarbeiterInnen. Schließlich sind Führungskräfte die wichtigsten Multiplikatoren und Informationsquelle für die Belegschaft und sollten daher auch den Prozess und die Zielsetzungen des BEM genau kennen. Je nach Ausgestaltung des BEM und der Vorkenntnisse der Führungskräfte führen wir passgenaue Info- und Trainingsreihen durch.

3. Workshop Beratungs-, Team- und Sozialkompetenz für das BEM-Team

Das BEM-Team und dessen Arbeitsqualität bestimmt maßgeblich den Erfolg des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Aus diesem Grund empfehlen wir einen Workshop/Training zur Teambildung und Verbesserung der individuellen Sozial- und Beratungskompetenz. Eine genaue Ausgestaltung erfolgt nach entsprechender Auftragsklärung, die u. a. die Vorkenntnisse sowie die Reife des Teams umfasst. Sehr gute Erfahrungen haben wir an dieser Stelle mit der Erfassung von Teampotenzialen sowie der individuellen Erfassung der sozialen Kompetenz gemacht. Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlicher zur Leistungsfähigkeit von Potenzialanalysen im BEM-Kontext.

Bausteine der BEM-Einführung
Abb. 3: Bausteine der BEM-Einführung

 


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