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Blogeintrag: Montag, 29.03.2010
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Dr. Edgar Franke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD, veröffentlich unter – Drucksache 17/681 – mit dem Thema „Stärkung der gesundheitlichen Prävention“ nahm die Bundesregierung u.a. die Position ein, kein neues Präventionsgesetz zu planen. D.h., sie hält die bisherigen Möglichkeiten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für ausreichend.
Interessant war für mich der Exkurs in der Antwort der Bundesregierung zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement. Dazu vertritt sie folgende Position: Verschiedene Studien zeigen, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Mittelstand, der den weit überwiegenden Teil aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, bislang kaum oder wenig verbreitet ist. Gleichzeitig zeigt eine Untersuchung erfolgreich abgeschlossener Betrieblicher Eingliederungsmanagementfälle des Berufsförderungswerks Leipzig, dass es gerade in kleinen Unternehmen besonders gut gelingt, erkrankte und leistungsgewandelte Mitarbeiter wieder erfolgreich einzugliedern. Im Rahmen von verschiedenen von der Bundesregierung geförderten Modellprojekten wird deshalb gezielt nach Wegen gesucht, kleine und mittlere Unternehmen bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements systematisch von außen zu unterstützen.
D.h., wenn Sie das Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement in Ihrem Betrieb anpacken wollen, könnte sich der Zeitpunkt im Moment lohnen, um an einem geförderten Modellprojekt teilnehmen zu können. Nach wie vor gilt: Betriebliches Eingliederungsmanagement lohnt sich auf jeden Fall anzupacken – egal ob mit oder ohne Förderung.
Mit herzlichem Gruß, Ihr Stephan Teuber
Zum vorherigen Blogeintrag vom 25.03.2010:
Ist der Nutzen von BGM messbar?
Stephan Teuber bloggt
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