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Blogeintrag: Freitag, 03.12.2010
Im Rahmen meiner Präsidiumstätigkeit im BDU war mir es in den letzten beiden Jahren ein besonderes Anliegen, die Berufsgrundsätze zu aktualisieren. Ich freue mich, dass diese jetzt zum 1. Dezember 2010 in Kraft getreten. Die bereits seit 1954 existierenden Richtlinien zur Berufsausübung wurden noch klarer formuliert und inhaltlich erweitert. Damit greifen wir im BDU eine Forderung der EU-Dienstleistungsrichtlinie an die Verbände in Europa auf, sich Verhaltenskodizes zu geben oder weiterzuentwickeln. Die EU hat sich insbesondere für die Wirtschaft das Ziel gesetzt, die Auswahl geeigneter Dienstleister zu erleichtern. Die BDU-Berufsgrundsätze stellen jetzt noch stärker als zuvor die wesentlichen Pflichten eines Unternehmensberaters im BDU in den Mittelpunkt. So werden die Anforderungen an die Vertraulichkeit oder zur Vermeidung von Interessenkollisionen ausdrücklich verankert. Neu ist unter anderem eine Pflicht zur Weiterbildung. Für BDU-Präsident Antonio Schnieder „besitzen die Grundsätze eine hohe Relevanz weit über den Verband hinaus.“ Schon in der Vergangenheit seien sie auch von Gerichten und Behörden für ihre Entscheidungen herangezogen worden. „Das wird angesichts der präzisen Vorgaben der neuen Grundsätze noch zunehmen", ist sich Schnieder sicher.
Die neuen Berufsgrundsätze gelten für die BDU- Unternehmensberater und die BDU-Personalberater gleichermaßen und wurden von der Mitgliederversammlung des Verbandes am 21. Oktober 2010 beschlossen. Sie können heruntergeladen werden unter www.loquenz.de
Zum vorherigen Blogeintrag vom 17.11.2010:
Sind Führungskräfte doch Schuld an der psychischen Gesundheit bzw. Krankheit ihrer Arbeitnehmer?
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