office@loquenz.de
0711 7585778-70
0711 7585778-50
In den letzten Monaten bewegt das Stichwort „Eingliederung“ oder „Eingliederungsmanagement“ die Gemüter von Arbeitgebern, Arbeitnehmervertretungen und auch Krankenkassen. Rechtsgrundlage und Hintergrund des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ sind trotz vager Umsetzungsvorschläge des Gesetzgebers klar:
Rechtsgrundlage ist das SGB IX, § 84, Absatz 2:
Das Besondere dieser Neuregelung ist zum einen der Geltungsbereich (alle Mitarbeiter/-innen) und zum anderen die Verkürzung des Reaktionszeitraums für die Arbeitgeber von bislang drei Monaten auf nun sechs Wochen pro Jahr.
„Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten und Berufsunfähigkeit zu verhindern“ so eine Fachreferentin des Bundesgesundheitsministeriums. Der Gesetzgeber wertet Prävention und Vermeidung bzw. Milderung chronischer Erkrankungen im betrieblichen Kontext erheblich auf. Im Vorfeld wird der Neuregelung bereits eine nachhaltige Auswirkung auf krankheitsbedingte Kündigungen nachgesagt. Das heißt: kommt ein Arbeitgeber seinen Verpflichtungen im Rahmen des Eingliederungsmanagements nicht oder nur unzureichend nach, so schwinden dessen Chancen vor dem Arbeitsgericht, eine krankheitsbedingte Kündigung durchzusetzen. Daher gilt es arbeitgeberseitig, möglichst aktiv und zügig, den Themenkomplex „Eingliederung“ zu bearbeiten.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) – spricht sich für eine aktive Handlungsweise aus: „Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein dynamisches Instrument. (...) Für den Anfang ist es besser mit weniger Regelungen auszukommen und zu starten, als so lange am Konzept zu arbeiten, dass es für die Praxis zu kompliziert ist, eher abschreckt als hilfreich ist und – in der Schublade landet.“ Für einen schnellen Start gelten folgende Minimalanforderungen:
Dabei wird deutlich, dass es für Unternehmen mit einem funktionierenden Gesundheits- oder Fehlzeitenmanagement ein Leichtes ist, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Denn: Eingliederungsmanagement wird im Idealfall bereits erfolgreich praktiziert oder das Instrument der Gesprächsführung muss lediglich marginal modifiziert werden. Für Unternehmen, die den Themenkomplex „Gesundheit und Prävention“ bisher nicht auf der Agenda hatten, gilt daher: Es lohnt sich, das Thema zukünftig zum Nutzen aller ganzheitlich anzugehen. Das bedeutet im Einzelnen:
Ablauf EingliederungsmanagmentEin Projektablauf zum Eingliederungsmanagement hat eine Dauer von drei Monaten. Eine Projektgruppe steuert das Projekt, informiert und kommuniziert die Instrumente und integriert die relevanten betrieblichen Gruppierungen (Personalabteilung, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung, Führungskräfte). Das Frühwarnsystem wird etabliert, betriebliche Krankheitsursachen werden identifiziert und beseitigt. Qualifizierte Führungskräfte führen die Gespräche und kooperieren nach Bedarf mit den betrieblichen Stellen. Mit einem solchen Projekt bleibt es nicht bei der puren Pflichterfüllung des Arbeitgebers. Es bewirkt flächendeckende Akzeptanz der gesunden, präventiven Maßnahmen im Betrieb. Zum Wohle aller!
Loquenz Unternehmensberatung GmbH
Max-Eyth-Str. 13
70771 Leinfelden-Echterdingen
office@loquenz.de
0711 7585778-70
0711 7585778-50