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Daniela Himmelreich

Stichwort: „Eingliederung“ - Arbeitgeber in der Pflicht

von Daniela Himmelreich und Stephan Teuber | 02.12.2007

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Stichwort: „Eingliederung“ - Arbeitgeber in der Pflicht

In den letzten Monaten bewegt das Stichwort „Eingliederung“ oder „Eingliederungsmanagement“ die Gemüter von Arbeitgebern, Arbeitnehmervertretungen und auch Krankenkassen. Rechtsgrundlage und Hintergrund des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ sind trotz vager Umsetzungsvorschläge des Gesetzgebers klar:

Dabei wird deutlich, dass es für Unternehmen mit einem funktionierenden Gesundheits- oder Fehlzeitenmanagement ein Leichtes ist, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Denn: Eingliederungsmanagement wird im Idealfall bereits erfolgreich praktiziert oder das Instrument der Gesprächsführung muss lediglich marginal modifiziert werden. Für Unternehmen, die den Themenkomplex „Gesundheit und Prävention“ bisher nicht auf der Agenda hatten, gilt daher: Es lohnt sich, das Thema zukünftig zum Nutzen aller ganzheitlich anzugehen. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Erfolgreiche Eingliederung erkrankter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Stärkung des Gesundheitsbewusstseins
  • Dauerhaft gesunde, erfahrene und motivierte Mitarbeiter/innen im Unternehmen beschäftigen
  • Fehlzeiten reduzieren und Kosten senken
Eingliederungsmanagement im Betrieblichen GesundheitsmanagementAblauf Eingliederungsmanagment

Ein Projektablauf zum Eingliederungsmanagement hat eine Dauer von drei Monaten. Eine Projektgruppe steuert das Projekt, informiert und kommuniziert die Instrumente und integriert die relevanten betrieblichen Gruppierungen (Personalabteilung, Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung, Führungskräfte). Das Frühwarnsystem wird etabliert, betriebliche Krankheitsursachen werden identifiziert und beseitigt. Qualifizierte Führungskräfte führen die Gespräche und kooperieren nach Bedarf mit den betrieblichen Stellen. Mit einem solchen Projekt bleibt es nicht bei der puren Pflichterfüllung des Arbeitgebers. Es bewirkt flächendeckende Akzeptanz der gesunden, präventiven Maßnahmen im Betrieb. Zum Wohle aller!

 


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