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Daniela Himmelreich

Privatsache Gesundheit?
Ein Plädoyer für Gesundheits- und Fehlzeitenmanagement

von Daniela Himmelreich | 12.07.2008

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Arbeitgeber in der Pflicht!

Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fürsorgepflicht und seit 1. Mai 2004 das betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 SGB IX dokumentieren die Verantwortung der Arbeitgeber im Bereich Gesundheitsmanagement und Prävention. Nach einer Novellierung der Sozialgesetzgebung sind Arbeitgeber angehalten, länger erkrankte Mitarbeiter/-innen bei der Rückkehr in den Betrieb aktiv zu unterstützen. Erfolgt kein Gesprächsangebot seitens des Arbeitgebers, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen zu Regressforderungen der Sozialversicherungsträger führen, da eine Invalidisierung durch frühzeitige Eingliederung möglicherweise hätte verhindert werden können. Zumindest wird ein nicht praktiziertes Betriebliches Eingliederungsmanagement im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Arbeitgebers ausgelegt werden. Eingliederungsmanagement als Baustein eines funktionierenden Gesundheitsmanagements eröffnet somit große Erfolgschancen für alle betrieblichen Akteure (Schwerbehinderten- und Arbeiternehmer/-innenvertretung, Betriebsärzte, Führungskräfte, Personalabteilung, Mitarbeiter/-innen). Darüber hinaus wird die Kooperation zwischen Betrieben und Rehabilitationsträgern (zum Beispiel Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter) intensiviert.

Arbeitnehmer in der Pflicht!

In Sachen Gesundheit zusammen zu arbeiten heißt auch, dass arbeitnehmerseitige Reaktionen wie zum Beispiel „Ihr macht doch Jagd auf Kranke“ oder „Wenn ich krank bin, bin ich krank“ auf Gesprächs- und Gestaltungsangebote der Arbeitgeber, alles andere als adäquat und Ziel führend sind. Bedarf doch beispielsweise die Einleitung von Eingliederungsmaß- nahmen auch und in erster Linie der Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers/der betroffenen Arbeitnehmerin. Eine leider noch allzu häufig anzutreffende Verweigerungshaltung seitens der Arbeitnehmer/-innen und der Arbeitnehmervertretungmacht gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeiter nicht gesund und bewahrt keinen Arbeitsplatz für leistungseingeschränkte Mitarbeiter/-innen! Auch ein laxer Umgang mit der eigenen Gesundheit, ob in Ernährungsfragen, beim Ausüben von Extremsportarten oder bei verantwortungslosem Verhalten im Gesundungsprozess darf in Frage gestellt werden. Es ist legitim, dass ein Arbeitgeber derartiges Verhalten hinterfragt und im Extremfall (arbeitsrechtliche) Konsequenzen in die Wege leitet!

Wirtschaftliches und sozial verantwortliches Handeln!

Wir stehen – was die betrieblichen Realitäten vielerorts angeht – noch am Anfang einer Kultur, die wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen und soziale Verantwortung nicht als Widerspruch versteht! Viele Jahre lang verkörperten die Begriffe „Betriebliche Gesundheitsföderung“ einerseits und „Fehlzeitenreduzierung“ andererseits die beiden vermeintlichen Gegenpole. Fehlzeitenreduzierung stand für den wirtschaftlichen Vorteil, betriebliche Gesundheitsförderung für soziale Verantwortung. Wir sagen: es sind zwei Seiten der selben Medaille und nennen bewusst Gesundheits- und Fehlzeitenmanagement in einem Zug. Unsere Erfahrungen vor Ort in den Unternehmen, die vielerorts pragmatische Kooperation betrieblicher Akteure im Sinne sozialer Verantwortung und wirtschaftlichen Erfolgs sind viel versprechend und ermutigend: Zu unser aller Wohl und Gesundheit!





Fehlzeiten Ø Einkommen Ø pro Mitarbeiter und Jahr) Zahl der Mitarbeiter Lohnfortzahlungskosten pro Jahr
10% 40.000,- 100 400.000,-
6% 40.000,- 100 240.000,-

160 000,-Kostenersparnis durch Gesundheits- und Fehlzeitenmanagement

 


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