Wer soll was tun? Warum wir nicht zum Klimaschutz verpflichtet sind und worin unsere Verantwortung eigentlich besteht – Frauke Rostalski (2025)

#Klimaschutz #Verantwortung

Angewandte Rechtsphilosophie für die drängenden Fragen der Gegenwart

Rechtsphilosophie – ein Begriff, mit dem sich viele zunächst schwertun mögen. Frauke Rostalski, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln, gelingt es auf hervorragende Weise, genau den Fragen nachzugehen, die uns derzeit beschäftigen – etwa Klimaschutz und Klimakrise, die Frage nach dem Beginn und Ende des Lebens oder die Reflexion der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung.

Verantwortungsethik oder Tugendethik?

Viele Antworten auf die aktuellen Fragen – etwa: Sollten Individuen per Gesetz zu Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise mit Strafbewehrung verpflichtet werden? – verweisen im Hintergrund auf die grundlegende Weichenstellung: Folge ich einer Verantwortungs- oder einer Tugendethik? Die Autorin beantwortet aktuelle ethische Fragen vor dem Hintergrund einer Verantwortungsethik. Dabei erliegt sie nicht der Illusion, dass ein verantwortungsethischer Ansatz der einzig gültige sein könnte.

Wirkungsvolle Rahmenbedingungen als Grundlage ethischen Verhaltens

Das Fazit der Autorin aus verantwortungsethischer Perspektive zu staatlichen Eingriffen und möglichen Einschränkungen individuellen Verhaltens lautet: Sobald ich ein bestimmtes Verhalten auf individueller Ebene einfordere, muss sichergestellt sein, dass dieses Verhalten auch einen wirkungsvollen Beitrag zur Zielerreichung leistet. Zudem sollten auch die von staatlicher Seite gesetzten Rahmenbedingungen nachweislich zur Zielerreichung beitragen.

Klimaschutz als Prüfstein

Am Beispiel des Klimaschutzes bedeutet dies: Bevor individuelle Verantwortlichkeit überhaupt entstehen kann, braucht es ein globales Gesamtkonzept, in das sich nationale Maßnahmen sinnvoll und effektiv einfügen. Erst danach darf das einzelne Individuum in die Pflicht genommen werden, sein Leben in der einen oder anderen Weise anzupassen – oder Freiheitseingriffe von staatlicher Seite hinzunehmen (vgl. S. 183).

Laut Rostalski ist der Wirkungsnachweis möglicher staatlicher Maßnahmen derzeit noch nicht ausreichend abgesichert. Insofern entfällt die ethische Forderung an das Individuum, sich durch Maßnahmen zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes einschränken zu lassen. Wichtig: Durch diesen Argumentationsgang soll ausdrücklich nicht gegen mögliches präventives individuelles Verhalten im Hinblick auf den Klimaschutz plädiert werden.

Plädoyer für faire Aushandlungsprozesse

Neben der konkreten Frage, ob wir als Individuen zum Klimaschutz verpflichtet werden sollten und könnten, taucht am Ende des Buches eine zweite wichtige Erkenntnis auf. Es geht der Autorin dabei um die Feststellung, dass wir viel häufiger und leichter in Aushandlungsprozesse darüber eintreten sollten, wie künftig Freiheitsrechte und Lebensschutz in Einklang gebracht werden können (S. 185). Ein Plädoyer, dem man nur zustimmen kann – und das hoffentlich ein reiches Echo findet!

Für eine Gesellschaft, in der der intensive Austausch von Argumenten – und damit ist nicht nur das Nennen von Argumenten, sondern der tatsächliche Diskurs gemeint – deutlich mehr Raum einnimmt. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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