Der Wiedereinstieg eines Arbeitnehmers nach längerer Krankheitsphase ist für Unternehmen eine Herausforderung. Um die Hürden dafür möglichst tief zu hängen, hat der Gesetzgeber das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) geschaffen. Das Verfahren nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gilt für alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für einen gelungenen Wiedereinstieg zu sorgen und einem erneuten Ausfall des Mitarbeiters vorzubeugen. Was BEM hier leisten kann, darüber möchten wir Sie gerne informieren!
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