Verwaltungshandeln versus Gestaltungshandeln

Im Rahmen der Beratung einer Kommune und dem Einsatz von Potenzialanalyseinstrumenten kam die Diskussion in der Runde der Fachbereichsverantwortlichen auf das Thema „Abgrenzung“.

Die Führungskräfte in dieser Stadtverwaltung pendeln sozusagen zwischen zwei Polen:

    1. Auf der einen Seite das Handeln aus Verwaltungsperspektive, gekennzeichnet durch eine ausgeprägte Regeltreue. Hier ist exaktes Ausführen der verschiedenen Vorschriften gefragt – und damit auf keinen Fall eine Abgrenzung gegenüber geltenden Handlungsanweisungen.
    2. Auf der anderen Seite steht das Handeln im individuellen Gestaltungsspielraum durch die einzelne Führungskraft. Wo ist es als Führungskraft angebracht, die eigene Linie beizubehalten, auch wenn sie nicht den Erwartungen von Kooperationspartnern entspricht? Wo ist sozusagen die innere Unabhängigkeit vom Urteil anderer entscheidend?

Der Bürgermeister brachte es auf die Formel „Verwaltungshandeln versus Gestaltungshandeln“. Das Problem dabei: Verwaltungshandeln ist in der städtischen Verwaltung von der Pike auf gelernt. Das Gestaltungshandeln eher noch Neuland. Das eine ist mir als Führungskraft vertraut, beim anderen laufe ich Gefahr, auch Fehler zu machen. Die Frage stellt sich: Wie schaffe ich es, diesen zweiten Handlungsraum zusätzlich für meine Führungskräfte zu eröffnen? Diskutiert hatten wir Qualifizierung, kollegiale Beratung und Lernräume, Einzelcoachings, fehlerfreundliche Organisationskultur u.ä.

Welche Erfahrungen und Tipps haben Sie?

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