In den letzten Monaten konnten viele Kursleiterinnen und Kursleiter in Sport- und Fitnessstudios nicht aktiv sein, da ihre Kurse vom Lockdown betroffen waren. Jedoch war in den meisten Bundesländern Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX möglich. Hintergrund dazu: Der Rehasport zählt als ärztlich verordnete Maßnahme zur medizinischen Versorgung, deshalb fand und findet er unter entsprechenden Hygienemaßnahmen weiterhin statt.
Vom Übungsleiter/in zum freiberuflichen, selbständigen Kursleiter/in
Unser Schwesterunternehmen „Team Rehasport“ organisiert und begleitet Rehasport-Anbieter*innen und -Angebote in ganz Deutschland. Einige Kursleiter*innen in Sport- und Fitnessstudios haben die vergangenen Monate dazu genutzt, sich mit dem Thema Rehasport intensiver zu beschäftigen. Viele sind ja bereits als selbständige Trainer*innen aktiv und haben die Chance genutzt ihr Kurs-Repertoire um Rehasport zu erweitern
Natürlich tauchen dabei viele Fragen auf. Z.B.
- Rechnen sich Rehasport-Kurse für mich?
- Wie geht das mit der Krankenkassenvergütung?
- Wie komme ich als selbständige/r Kursleiter*in an Räume?….
Tipps von erfahrenen Kollegen*innen
Unser Team Rehasport kümmert sich in einem Webinar am Donnerstag, 15. Juli 2021 von 13:00 – 14:30 Uhr darum, diesen Weg zu vereinfachen. Wer Lust hat, herzliche Einladung. Ein praktisches Beispiel, welche Ergebnisse das Strategieprinzip Effectuation zeigen kann. Ich bin gespannt!
Und als guter Schwabe noch ein wichtiger Kommentar: es kostet keine Teilnahmegebühr, nur Ihre Zeit 😉.
PS: für alle, die mehr über Effectuation wissen wollen http://effectuation.de. Und auch ein paar Beispiele aus unserer Praxis: https://www.loquenz.de/fehlervermeidung-und-lernen-forcieren, https://www.loquenz.de/entscheidungen-2, https://www.loquenz.de/rehasport-mut-zum-erproben.